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Sportmarketing Stadionwerbung

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TV-relevante Stadionwerbung mit StairGraphics / Treppenwerbung inmitten begeisterter Fans. Live - On Air !

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StairGraphics im Sportmarketing / Stadionwerbung

Werbung im Fussball - ein neues Grossformat nutzt eine allseits präsente Werbefläche

FIFA will WM-Marke verteidigen

Da die Marke „Fußball WM 2006“ jetzt vollständig aus dem Register gelöscht werden muss, erwägen einzelne Sponsoren von der FIFA einen Nachlass für die erworbenen Rechte zu fordern.

Unsicherheiten bezüglich der Marke Fussball WM 2006 bestehen auch nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. April 2006 (Az.: I ZB 96/05 und 97/05) weiter fort. Die FIFA wies darauf hin, die Aussage, nun könne jeder mit Fußball WM 2006 werben, treffe nicht zu. Die Verwendung dieser Bezeichnung könne nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb immer noch einen Rechtsverstoß darstellen; es bestehe daher nach wie vor insoweit Werbeschutz für die Sponsoren. Die FIFA werde je nach Schwere des Einzelfalls entscheiden, ob sie rechtlich gegen Werbemaßnahmen vorgehe.

Begrüßt wurde die BGH-Entscheidung vom deutschen Einzelhandel. Der Brachenverband HDE, Hauptverband des Deutschen Einzelhandels, geht davon aus, dass Einzelhandelsunternehmen die letzten Wochen vor der WM dazu nutzen werden, Werbestrategien noch verstärkt auf die Weltmeisterschaft auszurichten. Der Markenverband erklärte, die BGH-Entscheidung gebe den Unternehmen den notwendigen Freiraum, um in ihrer Werbung Bezug auf das Fußballereignis zu nehmen.

Bezüglich des Begriffs „WM 2006“ ist die rechtliche Auseinandersetzung noch nicht beendet; der Streit um diese Marke wurde vom BGH an das Bundespatentgericht zurückverwiesen. Im Übrigen hat die FIFA für einige Produkte den Begriff „WM 2006“ auch auf europäischer Ebene beim Harmonisierungsamt für Binnenmarken schützen lassen. Die Firma Ferrero hat auch gegen diese Eintragung Beschwerde eingelegt, über die bislang noch nicht entschieden wurde. Gegen die Beschwerdeentscheidung steht der Rechtsweg zum Europäischen Gerichtshof in Luxemburg offen.

Fussball WM 2006 nicht als Marke schutzfähig

Der Weltfussballverband Fifa kann die Bezeichnung Fussball WM 2006 nicht markenrechtlich monopolisieren. Damit können auch Unternehmen, die keine Fifa-Lizenz haben, mit diesem Begriff jetzt werben.

Damit hat der Bundesgerichtshof ein gegenteiliges Urteil des Bundespatentgerichts in München aufgehoben. Die Karlsruher Richter begründeten ihre Entscheidung (Az.: I ZB 96/05 und 97/05) damit, der Begriff Fussball WM 2006 sei eine rein bezeichnende Beschreibung des Sportereignisses. Ihm fehle jede Unterscheidungskraft. Damit sei der Begriff ungeeignet, Waren und Dienstleistungen einem bestimmten Unternehmen, in diesem Fall der Fifa, zuzuordnen - was im Markenrecht Voraussetzung für die Schutzfähigkeit einer Marke ist. Der Bundesgerichtshof gab insoweit dem Süßwarenhersteller Ferrero und einer Hamburger Werbefirma Recht.

Die Fifa hatte über 850 Waren und Dienstleistungen markenrechtlich schützen lassen. 15 internationale sowie sechs nationale Sponsoren haben zusammen rund 750 Mio € ausgegeben, um weltweit oder auf nationaler Ebene in ihren Produktbereichen exklusiv werben zu können. Ab sofort können auch Unternehmen für ihre Produktwerbung Fussball WM 2006 nutzen, ohne dass die Fifa dies gestützt auf deutsches Markenrecht verhindern kann.

Die Fifa hat etliche der Marken auch beim europäischen Harmonisierungsamt für Binnenmarken eintragen lassen. Der europäische Markenschutz gilt damit grundsätzlich auch in Deutschland, jedenfalls solange über anhängige Rechtsbeschwerden noch nicht entschieden ist. Während sich die Fifa bei einstweiligen Verfügungen gegen die Nutzung der Bezeichnung auf Produkten offenbar auf die europarechtlichen Grundlagen stützt, wird dies von deutschen Markenrechtlern kritisch gesehen. Deutsche Gerichte würden im Streitfall wegen des BGH-Urteils den Schutzbereich der Fifa-Gemeinschaftsmarken eng auslegen. Die Fifa setze sich, wenn sie jetzt noch aus Gemeinschaftsmarken gegen in Deutschlnad tätige Unternehmen vorgehe, hohen Schadensersatzrisiken aus.

Offen dagegen bleibt nach dem Karlsruher Richterspruch, ob der Begriff WM 2006 Markenschutz genießt. Der Bundesgerichtshof hat die Sache insoweit an das Bundespatentgericht zurückverwiesen; die diesbezügliche Entscheidung wird wohl aber erst nach der WM fallen. Der Begriff WM 2006 ist nach Auffassung der Richter wesentlich offener, ohne auf eine bestimmte Veranstaltung Bezug zu nehmen.

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Sportstätten bieten TV-relevante Flächen

pixDie Vermarktung von Sportstätten und Stadien, insbesondere Fussballstadien, umfasst eine große Bandbreite von Werbemöglichkeiten in und um das sportliche Geschehen auf dem Aktionsfeld. Dabei ist die Anzahl der TV-relevanten Werbeformen im Stadion relativ gering. Bandenwerbung und Cam Carpets teilen sich ihren Platz auf dem Spielfeld. Sponsorenwände und Aufsteller begleiten Interviews in Pausen und nach dem Spiel.

Shapeshifter Media StairGraphics bieten eine neue Form der TV-relevanten Werbung im Sportmarketing in bestplatzierter Lage.

Durch die attraktive Position der Treppenstufen im Zuschauerrang bis häufig unmittelbar an das Spielfeld kann mit Shapeshifter Media StairGraphics ein neues Grossformat in der Stadionwerbung direkt über den Bandenreihen platziert werden.

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Erstmals eingesetzt auf den Treppenstufen der BayArena, dem Heimstadion des Bundesligisten Bayer 04 Leverkusen im Sommer 2001, erzielten Shapeshifter Media StairGraphics auf Anhieb eine hohe TV-Präsenz. Diese ist mit der Präsenz der bestplatzierten Bandenwerbung in der Spielfeldmitte vergleichbar, bietet jedoch eine wesentlich grössere Werbefläche für Ihre Kommunikation als eine einzelne Werbebande.

Anwendungsgebiete:

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Sportveranstaltungen, Stadionwerbung, Sportarenen, Fussballstadien, Veranstaltungshallen, Tribünen, Innenraumwerbung, Sportmarketing, Werbung Fussball



StairGraphics Bereiche:
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Sportmarketing   
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2005-11-01
Internationale Version von shapeshiftermedia.com

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Asphaltfolie exklusiv für Shapeshifter Media StairGraphics

2005-05-29
Shapeshifter Media ist Inhaber der StairGraphics-Patente

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secon.de berichtet über den Fussboden als Werbeträger

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POS-Werbung für Geniesser

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